Ohne Licht fährt das Risiko mit!!
Während die Zahl der Verkehrsunfälle mit Toten oder Schwerverletzten immer weiter
Rückläufig ist, steigt die Zahl der Unfälle, bei denen Radfahrer beteiligt sind.Nicht
wenige davon ereignen sich im Dunkeln, weil die Radfahrer ungenügend oder garnicht
beleuchtet sind.
Aber auch ohne Sach- oder Personenschaden kann das Fahren ohne Licht zum Ärgernis werden.Bis zu 25 Euro Bußgeld werden fällig wenn die Polizei eingreift.Um dem vorzugreifen hier ein Auszug der StvZO laut Paragraph 67.
- einen roten Großflächenrückstrahler hinten
- rotes Rücklicht mindestens 250 Millimeter vom Boden montiert
- rote Rückstrahler, maximal 600 Millimeter vom Boden montiert
- zwei gelbe Rückstrahler je Pedal
- weißen Scheinwerfer vorn
- vorderen weißen Rückstrahler
- Dynamo mit 6 Volt und 3 Watt Leistung
Reflexstreifen an den Reifen oder je zwei Speichenrückstrahler pro Laufrad
Seit Anfang 2006 sind Fahrradhersteller dazu verpflichtet Ihre Produkte mit Standlichtrück-
leuchten auszustatten.
Völlige Ausnahme von fester Beleuchtung sind nach wie vor Rennräder bis elf Kilogramm
Gesamtgewicht. Für sie gilt abweichend:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine
nur eine oder mehrere Batterien mitgeführt zu werden
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad
angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.